Mitgliedschaft
Beitritt, Kosten und Nutzungsvarianten
Pro Besuch als Gast, pro mal Fr. 35.- für die Nutzung beider Anlagen. Die jeweilige Nutzungsdauer richtet sich nach der Belegung der Anlage und offiziellen Trainingstermine (siehe Programm).
Mitgliederbeitrag
Gilt immer von 01.01. bis 31.12., keine Monatliche oder Pro-Rata Beiträge.
- Erwachsene (ab 18 Jahren)
Fr. 140.00 Beitrag + Fr. 20.00 für die SSV Lizenz - Jugendliche (10 - 18 Jahren)
Solange der Jugend-/ oder Juniorenkurs auf 300 Meter beim FSV Aesch besucht wird, muss kein Beitrag und Lizenz bezahlt werden. - Jugendliche/Junioren die keinen Kurs besuchen
sind beitragsfrei, bezahlen aber die Lizenz von Fr. 12.00
Die Beiträge werden jeweils von der Kassierin, nach der Generalversammlung, in Rechnung gestellt.
Kommt ein Junior / Jugendlicher in Begleitung eines Vereinsmitglieds und wird nur eine Bahn belegt, ist dies kostenlos und das Vereinsmitglied ist für den Junior / Jugendlichen verantwortlich.
Nutzungsvoraussetzungen
Wenn Du bei uns schiessen möchtest, benötigen wir von Dir vor dem ersten Besuch:
Informatioen zur Mitgliedschaft und als Gast
Bitte kontaktiere obmann@fsvb.ch.
Kopien der folgenden Dokumente
Falls ihr die Dokumente in elektronischer Form habt, könnt ihr die vorgängig an den Obmann auf obmann@fsvb.ch schicken, andernfalls bringt ihr Kopien beim ersten Besuch mit.
Zur Identität:
- Bei Schweizer Bürger eine gültige Kopie von ID / Pass.
- Bei Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung C, eine Kopie der Bewilligung.
- Personen aus den folgenden Staaten sind zum Schiessen nicht zugelassen: Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Serbien, Sri Lanka, Türkei.
- Bei Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung B, die mit der eigenen Waffe schiessen, muss zwingend eine Kopie eines Waffenerwerbscheins vorgelegt werden, Strafregisterauszug reicht nicht. Ansonsten kann die Anlage mit der eigenen Waffe nicht benutzt werden. (Waffengesetz)
Eines der folgenden Dokumente:
- Eine Kopie des Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Kopie von Waffenerwerbschein / Kant. Sonderbewilligung (nicht älter als 2 Jahre)
- Kopie gültiger Europäischer Feuerwaffenpass
Ausländer, die keine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz haben, können nur unter Aufsicht eines Schützenmeisters schiessen. Wir benötigen von Ihnen eine Kopie ID/Pass, Waffenbesitzlegitimation / EU Feuerwaffenpass, wenn vorhanden (nur mit 1-2-tägiger Voranmeldung).
Ausländer, die angehörige bestimmter Staaten sind, dürfen nach Waffengesetz ohne vorlegen einer kant. Sonderbewilligung die Anlage nicht benutzen: Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Serbien, Sri Lanka, Türkei.
Wenn Du jemanden mitbringen möchtest, benötigen wir diese Dokumente dieser Person auch vor dem ersten Besuch der Anlage.
Einführung in die Sicherheitsaspekte
Vor der ersten Nutzung ist eine Einführung in die Sicherheitsaspekte und der Funktionen der Anlage durch unsere Schützenmeister obligatorisch -- siehe Sicherheit.