FAQ 

Was bedeutet...?

Stich

Ein Stich ist ein in sich geschlossenes Schiessprogramm, bestehend aus einer oder mehreren Passen.
Ab einer vordefinierten Punktzahl wird im normalfall eine Kranzauszeichnung vergeben oder Bargeld ausbezahlt.

Passe

Eine Passe ist ein Teil eines Stichs, welcher jeweils ein zwischentotal ergeben und auf eine Scheibenart, einzeln gezeigt oder am Schluss der Passe gezeigt abgegeben werden.

Übungskehr

Ein Übungskehr ist eine bestimmte Anzahl an Probeschüssen, welche zusätzlich vor einem Stich gelöst und abgegeben werden können.
Ein Stich kann je auch eine bestimmte Anzahl an Probeschüssen enthalten.

Ordonanz / SSV

Seit Beginn 2022 gelten neuen Regeln: https://www.swissshooting.ch/de/news/aktuelles/2022/januar/hilfsmittelverzeichnis/

Neben den gängigen Ordonanzpistolen SIG Pro SPC 2009 (P03), SIG P220 (P75), SIG P210 (P49) und der Glock 17 Gen 4 sind neu Pistolen, welche folgende Kriterien erfüllen, zugelassen:

  • Die Pistole inkl. eingesetztem Magazin muss vollständig in einen Prüfkasten mit den Innenmassen 225 x 150 x 50 mm passen;
  • Kaliber 9mm Para oder 7.65mm Para;
  • Alle Waffen müssen den Beschussstempel einer autorisierten Beschussstelle aufweisen;
  • Abzugsgewicht (gem. Pt 7.1) minimal 1500gr, Ausnahme SIG 210 (alle Modelle), 9mm Pist 49 und Parabellum Pistolen: Abzugsgewicht: 1360gr;
  • Pistolengriffe dürfen Fingerrillen aufweisen;
  • Nicht gestattet sind: Kompensatoren, Mündungsbremsen, geschlitzte Läufe und Vorrichtungen ähnlicher Art;
  • Handballenauflagen und Leuchtpunktvisiere sind ebenfalls nicht zugelassen.

Weiterhin zugelassen sind auch folgende Pistolen:

  • 7.65 mm Pistole 06/29
  • 7.65 mm Pistole 06
  • 7.65 mm Pistole 00
  • Dienstwaffen von Polizei und Grenzwacht ohne Leuchtpunktvisier

Änderungen Gewehr 300m

Auch bei den Gewehrschützen sind seit 2022 Hilfsmittel zugelassen. So darf beispielsweise am Sturmgewehr 90 ein Ringkorn verwendet oder der Karabiner und das Langewehr ab Zweibeinstütze geschossen werden. Das SSV-Magazin «Schiessen Schweiz» hat in der Oktober-Ausgabe [2022] bereits ausführlich darüber berichtet (Link, Bericht ab Seite 26). 

Bundesübungen

Die Bundesübungen umfassen das Eidgenössisches Feldschiessen und das Obligatorisches Programm.

Details dazu auf https://www.swissshooting.ch/media/25489/20220607_d_bundesuebungen_infoblatt.pdf.

Andere zugelassene Kurz- und Langwaffen

Trainings für andere Waffen und Kaliber die gemäss Richtlinien Kugelfang Hersteller Leu & Helfenstein zugelassen sind.

Erlaubte 300m (Langwaffen)

  • Schweizer Ordonnanzmunition im Kaliber 5.6mm (GP 90)
  • Schweizer Ordonnanzmunition im Kaliber 7.5mm (GP 11)
  • Matchmunition / Vollmantelgeschosse bis maximal E0 4000J (keine Hartkerngeschosse)
  • ACHTUNG: Jagd-Kaliber sind nicht zugelassen
  • bei Unklarheiten Schützenmeister fragen 

An den SSV Trainings sind nur GP 90 und GP 11 zugelassen, nach SSV Reglement.

Erlaubte 50m (Kurzwaffen)

  • Alle Pistolenpatronen im Kaliber bis .50 Action Express
  • Alle Revolverpatronen im Kaliber bis .500 S&W Magnum
  • Alle Vorderlader Revolver
  • Vorderlader-Gewehre unter Vorbehalt
  • Max. E0 3200J (keine Gewehrpatronen)