Feldschützenverein Birmensdorf
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Kopie Pass
Kopie ID
Kopie Aufenthaltsbewilligung C
Kopie Aufenthaltsbewilligung B + Kopie WES
Bei Schweizer Bürger eine gültige Kopie von ID / Pass. Bei Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung C, eine Kopie der Bewilligung. Personen aus den folgenden Staaten sind zum Schiessen nicht zugelassen: Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Serbien, Sri Lanka, Türkei.
Bei Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung B, die mit der eigenen Waffe schiessen, muss zwingend eine Kopie eines Waffenerwerbscheins vorgelegt werden, Strafregisterauszug reicht nicht. Ansonsten kann die Anlage mit der eigenen Waffe nicht benutzt werden. (Waffengesetz)
Für den Beitritt relevanten Dokumente (siehe Anhang) *
Kopie Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
Kopie Waffenerwerbscheins / Kant. Sonderbewilligung (nicht älter als 2 Jahre)
Kopie gültiger EU Feuerwaffenpass
Ausländer, die keine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz haben, können nur unter Aufsicht eines Schützenmeisters schiessen. Wir benötigen von Ihnen eine Kopie ID/Pass, Waffenbesitzlegitimation / EU Feuerwaffenpass, wenn vorhanden (nur mit 1-2-tägiger Voranmeldung).
Ausländer, die angehörige bestimmter Staaten sind, dürfen nach Waffengesetz ohne vorlegen einer kant. Sonderbewilligung die Anlage nicht benutzen: Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Serbien, Sri Lanka, Türkei.
Wenn Du jemanden mitbringen möchtest, benötigen wir diese Dokumente dieser Person auch vor dem ersten Besuch der Anlage.
SSV Lizenz
Jedes Neumitglied wird in der VVA erfasst mit Lizenz wie üblich. Das Mitglied bleibt aber 1 Jahr, ab Eintrittsdatum auf Probe. Nach diesem Jahr entscheidet der Vorstand stillschweigend (Präsident – beide Obmänner) auf definitive Aufnahme oder Ablehnung. In diesem Jahr ist das Mitglied nicht stimmberechtigt.
Lizenz-Nr., wenn bereits in einem anderen Verein gelöst -- unbedingt ausfüllen!
Verein
300m Gewehr
300m - Karabiner
300m - Sturmgewehr 57-02 oder 57-03
300m - Sturmgewehr 90
300m - Standardgewehr / freie Waffe
300m - Andere zugelassene Langwaffen (siehe
FAQ
)
50m Pistole
50m - Randfeuer 22lr (Kleinkaliber)
50m - Ordonanz 7.65/9.00mm
50m - Andere zugelassene Kurzwaffen (siehe
FAQ
)
Bemerkung
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