, Werner

Dringend gesucht! Auf die GV 2024 einen neuen Standwart

Eine interessante Aufgabe mit intensiver Auslastung über das ganze Jahr verteilt. Eine Aufgabe mit diversen handwerklichen Geschicklichkeiten, am ehesten geeignet für einen frischen Pensionär. Ein detaillierter Aufgabenbeschrieb ist vorhanden. Interessierte melden sich beim Präsidenten Werner Hedinger (079 678 88 57 oder werner.hedinger@fsvb.ch)

Pflichtenheft des Standwarts (Kurzfassung)

Art. 1 Aufgabe

Der Standwart ist für die Wartung und Überwachung der gesamten Schiessanlage aller Distanzen verantwortlich. Er sorgt für den fachmännischen Unterhalt der Einrichtungen und deren zweckmäßigen Verwendung. Weiter ist er für den Unterhalt und die Reinigung der gesamten Schiessanlage verantwortlich. Der Standwart wird von der Gemeinde gewählt und besoldet.

Art. 2 Verantwortlichkeit, Aufgaben und allgemeine Pflichten

  • Der Standwart öffnet und schließt die Anlage an Obligatorischen Übungen Feldschiessen oder Anlässen von anderen Organisationen.
  • Die Frühlingsreinigung der gesamten Anlage inkl. Scheibenstand vor Schiessbeginn vorzunehmen. (Böden, Wände, Fenster, Storen, Türen, WC, Pissoir, Anlage) Dazu gehört auch der Scheibenstand. 
  • 300 Meter-Stand, Bildschirme, Rolltore, Türen waschen, Büro 300 Meter, Schümeister - Raum, WC, Gang, Treppe, 25 Meter Raum, Munitionsbunker, Überdachter Vorplatz und Treppe.
  • 50-Meter Raum die ersten 6 Scheiben, Büro 50 Meter-Raum, Scheiben Raum, Standwart Raum, Boden (WC und Vorplatz sind mit den Sportschützen aufzuteilen.
  • Schlussputz Ende Jahr. Zwischendurch z.B nach jeder OP-Übung oder Feldschiessen müssen die Liegematten gesaugt werden.
  • Das Mähen des Grases im 50 Meter Bereich bis zu den Kugelfangkästen sowie ums Schützenhaus.
  • Ende Jahr leeren der Kugelfangkästen 50 Meter.
  • Das Zurückschneiden von Stauden und Sträuchern am Scheibenstand und im Schussfeld.
  • Er bereitet die Pistolenscheiben vor. Klebt die entsprechenden Folien auf und bestellt das Material.
  • Reinhalten der Schiessanlage, der Abort- und Waschanlagen, der Büros Telefonkabinen, Fensterscheiben und Waffenputzstände.
  • Kontrolle und Bereitstellung des Waffenreinigungsmaterials. Muss nach jeder OP-Übung wieder geprüft und gereinigt werden.
  • Endlosbänder 300 Meter Scheibenstand kontrollieren und allenfalls nachziehen. Klebt neue Schussbilder auf die Scheiben.
  • Öffnen und Schließen der Wasserhähne und nötigenfalls für das Entleeren der Siphons und Wasserleitungen. Er stellt das Wasser ab wegen einfrieren.
  • Aufbewahrung von Fundgegenständen.
  • Nimmt Defekts auf und teilt diese dem Koordinator weiter. Bespricht mit dem Koordinator allfällige Änderungen/Neuerungen.
  • Informiert bei Störungen der Anlage die Sius. Für den Kugelfang Leu und Helfenstein.
  • Kontrolle der Heizungen sowie sämtlicher Lichtanlagen, Behebt was im Rahmen seiner Möglichkeiten sind.
  • Kauft Material, wie Putzsachen, Benzin selbst ein und verrechnet diese der Gemeinde bei seiner Rechnungsstellung.
  • Für die Rechnungsstelle bei der Gemeinde ist ein sep. Formular auszufüllen. Die Rechnung muss vorerst durch den Koordinator geprüft und unterschrieben werden.

Art. 3 Schiessanlage

Der Standwart ist verantwortliche für die Betriebsbereitschaft der Schiessanlage aller Distanzen. Er führt Funktionskontrollen durch. Kontrolliert die elektronischen Teile. Überwacht auch die Anlagen der Schützenstube.

Art. 4 Aufsichts- und Unterhaltsarbeiten während des Schiessbetriebes

Er ist verpflichtet, besondere Aufsichts- und Unterhaltsarbeiten im Interesse eines geordneten Schiessbetriebes und der Anlage zu übernehmen, auch wenn diese im Benützungsreglement oder im Pflichtenheft nicht speziell aufgeführt sind. Handelt es sich dabei um erhebliche Arbeiten, so werden sie im Einvernehmen mit dem Koordinator im Stundenlohn zu Lasten der Besteller ausgeführt.

Art. 5 Kontrollen während der schiessfreien Zeit

Während der schiessfreien Zeit sind durch den Standwart gelegentlich Kontrollen in der Anlage vorzunehmen. Besondere Vorkommnisse hat er sofort dem Koordinator zu melden. 

Art. 6 Kontrolle der Schusszahlen

Der Standwart trägt die jeweiligen Schusszahlen auf 300 Meter, pro Scheibe anfangs und Ende des Jahres ein.