Schiesspflicht 2021
2021 sind schiesspflichtig die Armeeangehörigen welche 2020 die Rekrutenschule absolviert haben, bis und mit Jahrgang 1987.
Armeeangehörige, welche 2021 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Termine 2021
Obligatorisches Programm 300m in Birmensdorf
Fr, 14. Mai 2021 | 18.00 - 19.30 |
Fr, 13. August 2021 | 18.00 - 19.30 |
Fr, 27. August 2021 | 18.00 - 19.30 |
Obligatorisches Programm 50m in Birmensdorf
Di, 18. Mai 2021 | 18.00 - 19.30 |
Di, 17. August 2021 | 18.00 - 19.30 |
Obligatorisches Programm 25m in Dietikon
Sa, 08. Mai 2021 | 08.00 - 12.00 |
13.30 - 17.00 | |
Sa, 19. Juni 2021 | 08.00 - 12.00 |
13.30 - 17.00 | |
Sa, 14. August 2021 | 08.00 - 12.00 |
13.30 - 17.00 | |
Sa, 28. August 2021 | 08.00 - 12.00 |
13.30 - 17.00 |
Mitnehmen
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Dienstbüchlein
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
- Amtlicher Ausweis
- Persönliche Dienstwaffe mit Magazin und Putzzeug
- Persönlicher Gehörschutz
Überlassung des Sturmgewehrs ins Eigentum
Wer heute nach erfüllter Dienstpflicht sein Sturmgewehr ins Eigentum übernehmen will, muss innert der letzten drei Jahre vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht zwei Bundesübungen absolviert haben. Die revidierte "Verordnung über die Persönliche Ausrüstung von Armeeangehörigen (VPAA)" sieht für den gleichen Zeitraum vier Bundesübungen, davon zwei Feldschiessen sowie zwei obligatorische Übungen, vor. Diese neue Regelung gilt ab 2010.